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Ziele des Vereins sind die Förderung
- der Gartenkultur
- des Liebhaberobstbaus
- des landschaftsprägenden Streuobstbaus
- der Pflanzenanzucht und Kleingärtnerei
- der Heimatpflege und Ortsverschönerung
- des wirksamen Umwelt- und Naturschutzes
- der Schulgärten der örtlichen Kindergärten und der Grundschule
Unsere Vereinsziele sind als gemeinnützig anerkannt
- Information und Erfahrungsaustausch
- Ratschläge, Hinweise und Anregungen zu allen Themen des Obst- und Gartenbereiches
- Schnittkurse, Veredelungskurse, Fachvorträge, Gartenbegehungen, Blütenrundgänge
- Bodenprobenaktionen
- Vergünstigungen in vielen Fachgeschäften (z.B. günstigere Einkäufe von Gartenpflanzen und Geräten)
- Anlage und Pflege von Streuobstwiesen
- Lehrfahrten
- Haftpflichtversicherungen über den Landesverband
- Pflegen und Gestalten in der Gemeinde (aktives Mitgestalten der Wohnumwelt)
- Vergünstigter Bezugspreis der Verbandsfachszeitschrift „Obst und Garten“
- Geselligkeit, Gemeinschaftlichkeit
Teilen Sie mit uns die Freude an der Natur, am Obstbau und an einer
umweltgerechten Gartenbewirtschaftung und helfen Sie mit, unsere
Landschaft zu erhalten.
Mitgliedsbeitrag pro Jahr € 12,-
Familienmitglied € 8,-
Jugendmitglied (bis 18 Jahre) € 1,-
Mitglieder (Stand 28. Mai 2022): 101
Der Obst- und Gartenbauverein Altenburg e.V. ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter VR 351198 (bis 12.01.2015 noch beim Amtsgericht Reutlingen unter VR 1198) und ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt (Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege) und hat sich eine Satzung gegeben.
Die Mitgliederversammlung hat zuletzt am 21.05.2022 den Vorstand und
Ausschuss gewählt:
Namen und Adressen siehe Kontakte.
An 29. März 1952 wurde der Obst- und Gartenbauverein Altenburg ( OGV Altenburg ) von 23 Altenburger Bürgern gegründet.
Gründungsmitglieder waren:
Riehle, Gottlob Vorsitzender
Digel, Hermann Stellvertreter
Thumm, Friedrich Kassier
Rist, Helmut Vereinsdiener
Hahn, Erwin Bürgermeister Schriftführer
Greiner, Fritz Ausschussmitglied
Rist, Gottlieb Ausschussmitglied
Mayer, Gottlieb Ausschussmitglied
Thumm, Albert Ausschussmitglied
und 15 weitere Mitglieder, deren Namen nicht festgehalten wurden.
Nach Ende des 2. Weltkrieges 1945 und der Währungsreform 1948 begann ein Wiederaufbau und wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung. Die Landwirtschaft erholte sich und lieferte einen Teil der erforderlichen Lebensmittel. Der Obst und Gartenbau musste gefördert werden um genügend eigenes Obst und Gemüse zu erzeugen. Die (Streu-) Obstbäume als Lieferanten des heimischen Obstes konnten während des Krieges und unmittelbar danach nicht im erforderlichen Maß gepflegt und erneuert werden, sodass ein großer Nachholbedarf und teilweise überalterter Baumbestand vorhanden war. In dieser Situation fand die Gründung des OGV Altenburg statt. Vorbild waren sicher auch die in den Nachbargemeinden bereits erfolgreichen Obst- und Gartenbauvereine.
Es gibt zwar aus der Gründungszeit keine schriftliche Satzung,
aber aus den regelmäßig geführten Protokollen
lässt sich entnehmen, dass die Hauptaktivitäten im
Bemühen bestand die auftretenden Probleme des Obst- und
Gartenbaues gemeinsam zu überwinden. So wurde z.B. ein intensiver
Erfahrungsaustausch betrieben. Dünge- und Pflanzenschutzmittel
gemeinsam beschafft, Unterrichtung in der Pflege und Schnitt der
Obstbäume und auch des Beerenobstes angeboten. Auch ein
Sprühgerät, das sich damals ein Einzelner nicht leisten
konnte, wurde mit Unterstützung der Gemeinde angeschafft und an
die Mitglieder ausgeliehen.
Im Laufe der Jahre verschoben sich die Schwerpunkte der Vereinsarbeit.
In den 60iger und 70iger Jahren kam als gemeinnützige Aufgabe die
Durchführung der jährlichen Blumenschmuckwettbewerbe in
Zusammenarbeit mit der Gemeinde hinzu. Diese Aufgabe wurde
durchgeführt bis sich die Stadt Reutlingen (nach der Eingemeindung
der bisher selbständigen Gemeinden) entschloss, keine
Blumenschmuckwettbewerbe mehr zu unterstützen.
Bei den vielen Neubauten in den Jahren 1970 und später
ließen sich auf Grund der hohen Grundstückspreisen die
Hausgärten nicht mehr so groß anlegen wie früher. Die
Selbstversorgung mit Obst und Gemüse wurde weniger wichtig, da vom
Einzelhandel jederzeit alles zu erschwinglichen Preisen angeboten
wurde. Der Schwerpunkt in den Hausgärten verlagerte sich auf
Ziergehölze, das dann, um schnell ein schönes Bild zu
erhalten, viel zu eng gepflanzt wurde. Die Gartenbesitzer wurden bald
mit den schnell wachsenden Bäumen und Sträuchern
konfrontiert.
Auf diese Situation reagierte der OGV mit Angeboten zum Schnitt und
Pflege von Ziergehölzen um die Haus- und Grundstücksbesitzer
beratend zu unterstützen.
Mit steigendem Umweltbewusstsein wurde die Nachfrage nach minimierten
Pflanzenschutz und umweltschonendem Anbau von Obst und Gemüse
größer. Hier kann und will der OGV unterstützend und
beratend tätig sein.
Auch die Erhaltung und, soweit möglich, die Neuanlage von
Streuobstwiesen als Beitrag zum Erhalt der typisch schwäbischen
Kulturlandschaft ist heute eine Aufgabe der sich der OGV widmet.
Bei der Gründung am 29.03.1952 hatte der OGV 23 Mitglieder. 1960 waren
es dann 40, 1970 = 47 und am 01.05.2003 waren es 66 Mitglieder.
Dabei weist der Verein eine starke Überalterung auf, sodass
Anstrengungen unternommen werden, mehr jüngere Bürger
für die Arbeit des OGV zu interessieren.
Bis zum Jahr 1993 ist keine schriftliche Satzung überliefert. Es wurde wohl entsprechend der Mustersatzung des Kreis- und Landesverbandes der OGV, in denen der OGV Altenburg Mitglied ist, gehandelt. Aufgrund der strengeren gesetzlichen Vorgaben zur Vereinsbesteuerung und Anerkennung der Gemeinnützigkeit musste 1993 eine eigene Satzung aufgestellt werden. Diese wurde 2002 den geänderten gesetzlichen Bedingungen angepasst. 2003 erfolgte eine weitere Änderung um die Eintragung ins Vereinsregister des Amtsgerichtes zu ermöglichen. Seit 20.März 2003 ist der OGV Altenburg e.V. unter der Nr. VR 1198 in das Vereinsregister eingetragen und somit als juristische Person geschäftsfähig.
Für den OGV stand die Bildung von Vereinsvermögen nie im
Vordergrund. Die Mitgliedsbeiträge sind so bemessen, dass sie in
Verbindung mit anderen Einnahmen gerade für die Deckung der
anfallenden Kosten ausreichen. Es wurden lange Jahre DM 8,- pro Jahr
erhoben. Ab 1999 musste der Beitrag auf DM 15,- erhöht werden. Mit
der Währungsumstellung auf EURO ( € ) zum Kurs von 1,95583 DM
/ € wurde der Mitgliedsbeitrag auf 8,- € pro Jahr festgelegt.
Pro Mitglied wurden € 3,- an Kreis- und Landesverband
abgeführt.
Bei der Währungsumstellung am 31.Dezember 2001 betrug der
Kassenbestand DM 9.123,64, das waren dann am 1.Januar 2002 €
4.664,84.